CCSchwarzGmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 10. August 2026

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der CCSchwarz GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Beratungs-, Schulungs- und Entwicklungsleistungen. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen in Textform zustimmt.

2. Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Aufnahme der Leistung zustande.

3. Leistungsumfang

Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Beratungs- und Schulungsleistungen werden als Dienstleistung erbracht; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet. Individuell vereinbarte Entwicklungsleistungen werden nach den jeweils vereinbarten Spezifikationen erbracht.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Testsysteme und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

5. Vergütung und Zahlung

Soweit nicht anders vereinbart, wird nach Aufwand zu den jeweils gültigen Tages- oder Stundensätzen abgerechnet. Reisezeiten und Reisekosten werden gesondert berechnet. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6. Termine

Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden. Höhere Gewalt und andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängern Fristen angemessen.

7. Nutzungsrechte

An individuell beauftragten Arbeitsergebnissen erhält der Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die eigenen betrieblichen Zwecke. Vorbestehende Bausteine, Werkzeuge und Bibliotheken des Auftragnehmers bleiben dessen Eigentum; hieran wird ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen des Vertragszwecks eingeräumt.

8. Vertraulichkeit

Beide Seiten behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen vertraulich und nutzen sie ausschließlich für Zwecke des Vertrages. Die Verpflichtung besteht über das Vertragsende hinaus fort.

9. Datenschutz

Werden im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

10. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

11. Kündigung

Dauerschuldverhältnisse können von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser Bedingungen.